KI-Transparenzerklärung: Vorlage und Muster für Ihre Website
Artikel 50 der EU KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) verlangt, dass Nutzer Ihrer Website Zugang zu einer Erklärung darüber haben, wie Sie KI einsetzen. Die Verordnung schreibt keine spezifische Form vor — aber die Information muss leicht zugänglich sein. Ein versteckter Absatz in einem 30-seitigen Dokument genügt nicht.
In diesem Artikel erfahren Sie, was Ihre KI-Transparenzerklärung enthalten muss, wo Sie sie platzieren und welche Formulierungen Sie direkt übernehmen können.
Was muss die Erklärung enthalten?
Pflichtinhalte gemäß Artikel 50:
1. Welche KI-Systeme auf Ihrer Website für Nutzer sichtbar eingesetzt werden
2. Wozu diese Systeme genutzt werden (Zweck aus Nutzersicht)
3. Wie Nutzer mit einem menschlichen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen können
Nicht erforderlich: Namen von Zulieferern, technische Architektur, Preise, interne KI-Tools oder Backend-Automatisierungen, die Nutzer nicht direkt betreffen.
Drei Musterlösungen für unterschiedliche Websites
Variante A — Nur Chatbot, keine KI-Inhalte
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Auf [Name Ihrer Website/Ihres Unternehmens] setzen wir einen automatisierten KI-Assistenten ein, der häufig gestellte Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen beantwortet. Zu Beginn jeder Chat-Konversation werden Sie darüber informiert, dass Sie mit einem automatisierten System kommunizieren.
Wenn Sie lieber mit einem Mitarbeiter sprechen möchten, erreichen Sie uns unter [E-Mail-Adresse] oder telefonisch unter [Telefonnummer].
Variante B — KI-generierte Inhalte (kein Chatbot)
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Einige Texte und/oder Bilder auf dieser Website wurden (teilweise) mithilfe von KI-Tools erstellt, darunter [Name des/der Tools, z. B. ChatGPT / Adobe Firefly]. Inhalte, die wesentlich KI-generiert sind, sind mit dem Hinweis "[KI-generiert]" oder einer ähnlichen Kennzeichnung versehen.
Bei Fragen zu einzelnen Inhalten wenden Sie sich bitte an [E-Mail-Adresse].
Variante C — Chatbot und KI-Inhalte
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Wir setzen KI auf dieser Website in folgenden Bereichen ein:
Automatisierter Assistent. Unsere Website bietet einen KI-gestützten Chat-Assistenten für häufige Fragen. Zu Beginn jeder Chat-Konversation werden Sie darüber informiert, dass Sie mit einem automatisierten System kommunizieren.
KI-unterstützte Inhalte. Einige Texte und Bilder auf dieser Website wurden mithilfe von KI-Tools erstellt, darunter [Name(n) der Tools]. Entsprechend gekennzeichnete Seiten enthalten KI-generierte Inhalte.
Für persönliche Anliegen erreichen Sie uns unter [E-Mail-Adresse] oder [Telefonnummer].
Wo platzieren Sie die Erklärung?
Folgende Platzierungen erfüllen die gesetzliche Anforderung der "leichten Zugänglichkeit":
- Eigene Seite (z. B. /ki-richtlinie oder /kuenstliche-intelligenz), verlinkt aus der Fußzeile
- Abschnitt in der Datenschutzerklärung, deutlich mit "Einsatz von KI" oder "Künstliche Intelligenz" überschrieben
- Impressum-Ergänzung, sofern dieser für Nutzer leicht auffindbar ist
Ein Fußzeilenlink mit der Bezeichnung "KI-Richtlinie" oder "Künstliche Intelligenz" ist für die Auffindbarkeit ausreichend.
Erklärung aktuell halten
Wenn Sie neue KI-Tools einsetzen oder bestehende ändern, aktualisieren Sie Ihre Erklärung entsprechend. Eine veraltete Erklärung, die nicht mehr den tatsächlichen KI-Einsatz widerspiegelt, kann selbst zum Compliance-Problem werden.
Scannen Sie Ihre Website regelmäßig auf legibright.eu für eine aktuelle Compliance-Einschätzung. Lesen Sie auch unsere Artikel zur Chatbot-Offenlegungspflicht und zur EU KI-Verordnung für WordPress.
Dieser Artikel und die enthaltenen Vorlagen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Vorlagen sind praktische Hilfsmittel, keine rechtlich zertifizierten Texte. Für Ihre spezifische Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Kein Rechtsrat.