Gilt die EU KI-Verordnung für meine Website? Ein Selbsttest für Unternehmer
Die EU KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) erzeugt viel Lärm — und viel Verwirrung. Manche Unternehmer glauben, das Gesetz betreffe nur Technologiekonzerne. Andere befürchten, jede Website in Europa brauche eine vollständige KI-Compliance-Überprüfung. Beides stimmt nicht ganz. Dieser Artikel führt Sie durch einen klaren Selbsttest, mit dem Sie in weniger als fünf Minuten genau wissen, wo Sie stehen.
Das Wichtigste in Kürze: Für die meisten kleinen Websites gelten lediglich die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Hat Ihre Website einen Chatbot, sind diese Pflichten real und haben eine konkrete Frist. Hat Ihre Website überhaupt keine KI-Funktionen, hat das Gesetz derzeit kaum etwas für Sie zu sagen.
Wie die EU KI-Verordnung aufgebaut ist
Die KI-Verordnung verwendet eine risikobasierte Hierarchie. Ihre Risikoeinstufung bestimmt, was Sie tun müssen:
- Verbotene KI (Artikel 5) — KI, die in der EU vollständig verboten ist (Social Scoring, bestimmte biometrische Systeme, unterschwellige Manipulation). Nahezu keine gewöhnliche Website fällt hierunter.
- Hochrisiko-KI (Anhang III) — KI im Einsatz bei Personalentscheidungen, Kreditbewertung, kritischer Infrastruktur, Medizinprodukten, Strafverfolgung und ähnlichen sensiblen Entscheidungen. Die meisten KMU-Websites fallen nicht in diese Kategorie.
- Begrenztes Risiko / Transparenzpflichten (Artikel 50) — KI-Chatbots, KI-generierte Inhalte und synthetische Medien auf Websites. Hier befindet sich die große Mehrheit kleiner Unternehmen.
- Minimales Risiko — Spamfilter, einfache Empfehlungssysteme, Rechtschreibprüfung. Keine spezifischen Pflichten.
Der Selbsttest: fünf Fragen
Gehen Sie diese fünf Fragen durch:
Für die meisten Unternehmer lautet die Antwort auf Frage 1 Ja, bestimmt Frage 2, ob jetzt konkreter Handlungsbedarf besteht, und sind die Fragen 3–5 wahrscheinlich mit Nein zu beantworten.
Szenario A: Ihre Website hat keinen Chatbot und keine KI-Funktionen
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 werden durch den Einsatz von KI-Systemen ausgelöst, die mit Nutzern interagieren. Ist Ihre Website eine statische Broschüre, ein einfacher WooCommerce-Shop ohne KI-Funktionen oder ein Blog ohne KI-generierte Inhalte, bestehen für Sie derzeit keine spezifischen Pflichten nach Artikel 50. Sie sind nicht verpflichtet, eine KI-Erklärung zu veröffentlichen, nur weil Sie eine Website haben.
Behalten Sie es dennoch im Blick: Viele Hosting-Anbieter und Plugins führen in Updates still und leise KI-Funktionen ein.
Szenario B: Ihre Website hat einen Chatbot
Das ist die häufigste Situation für Kleinunternehmen mit einem Kundenservice-Widget. Artikel 50 Abs. 1 ist eindeutig: Nutzer müssen vor oder zu Beginn der Interaktion darüber informiert werden, dass sie mit KI sprechen. Ein rein regelbasierter Bot (feste Auswahlmenüs, kein Sprachmodell) fällt nicht darunter, aber nahezu alle populären Chat-Plattformen nutzen heute KI im Hintergrund.
Was Sie brauchen: einen sichtbaren Hinweis in der Eröffnungsnachricht des Chatbots. Details in unserem Leitfaden zur Chatbot-Offenlegungspflicht.
Szenario C: Ihre Website verwendet KI-generierte Inhalte
Für kommerzielle Produktbeschreibungen, Marketing-Blogposts oder KI-geschriebene Serviceseiten verlangt Artikel 50 Abs. 4 kein Label pro Artikel. Diese Pflicht gilt spezifisch für Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse informieren — Nachrichten, öffentlicher Diskurs, politische Angelegenheiten — nicht für gewöhnliche Geschäftsinhalte.
Eine allgemeine KI-Transparenzerklärung auf Ihrer Website ist empfehlenswert und deckt die meisten Szenarien ab, ohne eine Kennzeichnung je Artikel zu erfordern.
Szenario D: Ihre Website verwendet KI-Bilder
Die primäre Kennzeichnungspflicht liegt beim Anbieter des KI-Tools, das das Bild generiert hat. Als Betreiber der Website ist Ihre zusätzliche Pflicht auf Deepfakes beschränkt — realistische synthetische Darstellungen realer Personen, die als echt durchgehen sollen. Gewöhnliche KI-Produktfotos oder Illustrationen lösen die Deepfake-Regel nicht aus. Mehr in unserem Leitfaden zur KI-Bildkennzeichnung.
Was hat sich durch den Digital Omnibus Act geändert?
Das Europäische Parlament stimmte im Mai 2026 für eine Verschiebung bestimmter Hochrisiko-KI-Pflichten auf 2027–2028. Dies betrifft die Transparenzpflichten aus Artikel 50 nicht. Die Frist vom 2. August 2026 für Chatbot-Hinweise und KI-Inhaltstransparenz gilt unverändert.
Was Sie konkret tun müssen
Für die durchschnittliche KMU-Website läuft Compliance auf drei Maßnahmen hinaus:
- Einen KI-Hinweis in ein vorhandenes Chatbot-Widget einbauen
- Eine KI-Transparenzseite veröffentlichen (eine Seite, klare Sprache)
- Prüfen, ob KI-Bilder eine zusätzliche Kennzeichnung erfordern
Das ist es für die meisten Websites. Der Legibright-Checker scannt Ihre URL in Sekunden: legibright.eu.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihre spezifische Situation konsultieren Sie bitte eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.