KI-Verordnung vs. DSGVO: Was ist der Unterschied und was braucht Ihre Website?

Viele Websitebetreiber sind bereits mit der DSGVO vertraut — der Datenschutzverordnung, die seit 2018 regelt, wie Websites mit personenbezogenen Daten umgehen. Nun fügt die KI-Verordnung eine weitere Schicht EU-Regulierung hinzu. Aber diese beiden Gesetze decken grundlegend verschiedene Bereiche ab. Dieser Artikel erklärt die wesentlichen Unterschiede, wo sie sich überschneiden und was Ihre Website für jede Regelung benötigt.

Unterschied in einem Satz: Die DSGVO betrifft den Datenschutz (wie Sie personenbezogene Daten erheben, speichern und verwenden). Die KI-Verordnung betrifft die KI-Transparenz und -Sicherheit (wie Sie KI-Systeme einsetzen und Nutzern offenlegen). Ein KI-Chatbot kann Pflichten unter beiden Regelungen auslösen — aber aus unterschiedlichen Gründen.

Was die DSGVO abdeckt

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) gilt, wenn Sie personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten. Die Kernanforderungen für Websites umfassen:

Die DSGVO wird von nationalen Datenschutzbehörden durchgesetzt (in Deutschland die DSK / Landesbehörden). Bußgelder können bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Was die KI-Verordnung abdeckt

Die KI-Verordnung (EU 2024/1689) gilt, wenn Sie KI-Systeme einsetzen, die mit Nutzern interagieren. Für die meisten kleinen Websites ist die relevante Bestimmung Artikel 50, der verlangt:

Die KI-Verordnung wird von nationalen KI-Marktüberwachungsbehörden durchgesetzt. Die Frist für Transparenzpflichten ist der 2. August 2026.

Direktvergleich

AspektDSGVOKI-Verordnung (Art. 50)
ThemaSchutz personenbezogener DatenKI-Transparenz & -Sicherheit
In Kraft seitMai 2018August 2026 (Art. 50)
AuslöserVerarbeitung personenbezogener Daten von EU-BürgernEinsatz von KI-Systemen gegenüber EU-Nutzern
Was Nutzer erhaltenRechte über ihre DatenOffenlegung, dass sie mit KI interagieren
KerndokumentDatenschutzerklärung + Cookie-HinweisKI-Transparenzerklärung + Chatbot-Hinweis
Höchststrafe20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Umsatzes15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes (Art. 50-Verstoß)
Durchgesetzt vonNationalen DatenschutzbehördenNationalen KI-Behörden

Wo sie sich überschneiden: KI-Chatbots

Ein KI-Chatbot ist der häufigste Punkt, an dem sowohl die DSGVO als auch die KI-Verordnung für dieselbe Funktion gelten:

Dies sind separate Pflichten, die sich gegenseitig ergänzen. Ein Chatbot-Hinweis ("Sie chatten mit einer KI") erfüllt nicht die DSGVO-Anforderungen zur Datenerhebung, und eine Datenschutzerklärung erfüllt nicht die Chatbot-Offenlegungspflicht der KI-Verordnung.

Die DSGVO hat bereits einen Teil davon gefordert

Wenn Ihr Chatbot Daten erhebt, hat das Transparenzprinzip der DSGVO (Artikel 5 Abs. 1 lit. a) bereits verlangt, dass Sie klar darlegen, wie diese Daten verwendet werden. Die KI-Verordnung fügt eine spezifisch formulierte Pflicht zur KI-Identität hinzu — eine engere, konkretere Anforderung als das allgemeine Transparenzprinzip der DSGVO.

In der Praxis: Wenn Sie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und einen Cookie-Hinweis haben, beginnen Sie für die KI-Verordnungs-Konformität nicht bei null. Der Chatbot-Hinweis und eine KI-Transparenzerklärung sind typischerweise die zwei zusätzlichen Schritte.

Praktische Checkliste: beides abdecken

Verwechseln Sie die beiden nicht

Ein häufiger Fehler: die Datenschutzerklärung um eine KI-Erwähnung zu ergänzen und anzunehmen, damit sei die KI-Verordnung abgedeckt. Das ist nicht der Fall. Die Chatbot-Offenlegungspflicht der KI-Verordnung betrifft die Information der Nutzer im Moment, in der Chat-Oberfläche, bevor sie mit der Interaktion beginnen — nicht in einem Rechtsdokument, das kaum jemand liest. Ebenso ersetzt ein KI-Offenlegungshinweis nicht Ihre DSGVO-Datenschutzerklärung.

Beide Regelwerke erfordern ihre eigenen Schritte. Die gute Nachricht: Diese Schritte sind klein, und nach Jahren der DSGVO-Umsetzung haben die meisten Unternehmen bereits die richtigen Instinkte für Dokumentation und Transparenz.

Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsexperten.