KI-Verordnung für Coaches, Berater und Freiberufler: Was Sie wissen müssen
Sie nutzen ChatGPT für Angebote, Midjourney für Grafiken oder einen KI-Chatbot auf Ihrer Website, um Anfragen vorzuqualifizieren. Gilt die EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) für Ihr Einzelunternehmen? Die kurze Antwort: wahrscheinlich ja — aber die Pflichten sind enger gefasst, als Sie vielleicht erwarten.
Wichtiges Datum: 2. August 2026 — Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten für alle Betreiber von KI-Systemen in der EU, einschließlich Einzelunternehmern und Freiberuflern. Es gibt keine Mindestumsatz- oder Mitarbeiterzahl-Ausnahme.
Sie sind „Betreiber" — kein Anbieter
Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern (die KI-Systeme entwickeln und vertreiben) und Betreibern (die KI-Systeme im eigenen Kontext einsetzen). Als Coach, Unternehmensberater oder Freiberufler, der Tools wie ChatGPT, HubSpot AI oder Tidio-Chatbot nutzt, sind Sie Betreiber. Sie müssen keine KI-Modelle trainieren oder selbst entwickeln — Sie verwenden fertige Tools.
Betreiber haben weniger Pflichten als Anbieter. Aber sie sind nicht befreit. Das sind die für Ihr Einzelunternehmen relevanten Anforderungen.
Pflicht 1 — Chatbot-Offenlegung (Artikel 50(1))
Haben Sie einen KI-Chatbot auf Ihrer Website — auch einen einfachen, der auf ChatGPT basiert — müssen Sie Besucher informieren, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen interagieren. Dies muss zu Beginn der Interaktion geschehen, bevor der Nutzer etwas eingibt.
Diese Regel kennt keine Größenausnahme. Sie gilt für ein Einzelunternehmen genauso wie für einen Großkonzern. Frist: 2. August 2026.
Die meisten Chatbot-Plattformen (Tidio, Crisp, Intercom, Landbot) bieten bereits eine Einstellung für eine Willkommensnachricht. Ein Satz wie „Hallo! Ich bin ein KI-Assistent — stellen Sie mir gerne Ihre Fragen." reicht aus.
Pflicht 2 — KI-generierter Text (Artikel 50(4))
Sie nutzen KI für Newsletter, Angebote, LinkedIn-Beiträge oder Website-Texte. Müssen Sie alles als „von KI verfasst" kennzeichnen?
Nein. Artikel 50(4) gilt nur für KI-generierten Text zu Themen von öffentlichem Interesse — etwa Wahlkampfinhalte, Gesundheitsratschläge im großen Maßstab oder Informationen zur öffentlichen Sicherheit. Kommerzielle Texte (Ihre Leistungsbeschreibungen, Angebote, Marketing-E-Mails) fallen nicht darunter. Das Gesetz zielt auf Desinformationsrisiken ab, nicht auf jeden Einsatz von KI-Schreibwerkzeugen.
Pflicht 3 — KI-generierte Bilder
Erstellen Sie KI-Bilder (Midjourney, DALL·E, Adobe Firefly) für Ihr eigenes Marketing, liegt die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung hauptsächlich bei den Anbietern der KI-Tools, nicht bei Ihnen als Betreiber. Ausnahme: Deepfakes — realistische, gefälschte Bilder echter, identifizierbarer Personen. Diese müssen bei der Veröffentlichung auch von Betreibern gekennzeichnet werden.
Für standardmäßige illustrative Bilder (abstrakte Grafiken, stockfotoartige Szenen, Produkt-Mockups) besteht für Sie als Betreiber keine Kennzeichnungspflicht.
Hochrisiko-KI — sind Sie betroffen?
Anhang III der KI-Verordnung listet Hochrisiko-KI-Anwendungsfälle auf: Systeme bei Einstellungsentscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bildungszulassung, Strafverfolgung, medizinischer Diagnose und kritischer Infrastruktur. Strenge Pflichten (Konformitätsbewertungen, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht) gelten nur dafür.
Die meisten Coaches und Berater fallen nicht in den Hochrisikobereich. ChatGPT für ein Coaching-Programm oder eine Präsentation zu nutzen ist kein Anhang-III-Anwendungsfall. Setzen Sie KI bei der Personalauswahl (Lebenslauf-Screening, Kandidatenbewertung) oder klinischen Gesundheitsbeurteilungen ein, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Praktische Checkliste für Freiberufler
- Prüfen Sie, ob Sie einen KI-Chatbot auf Ihrer Website haben — falls ja, fügen Sie bis zum 2. August 2026 eine Offenlegungsnachricht hinzu
- Sehen Sie in den Einstellungen Ihrer Chatbot-Plattform nach: die meisten haben ein Feld für eine Willkommens- oder Erstnachricht
- Wenn Sie KI-generierte Bilder echter Personen veröffentlichen, fügen Sie ein sichtbares Label hinzu
- Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung, um anzugeben, welche KI-Tools Sie für die Verarbeitung von Kundendaten nutzen — dies berührt auch die DSGVO
- Prüfen Sie, ob ein von Ihnen genutztes KI-Tool Einstellungs-, Gesundheits- oder Kreditentscheidungen berührt — das könnte Anhang-III-Pflichten auslösen
Was Sie nicht tun müssen
Sie müssen nicht jede KI-verfasste E-Mail oder jedes Angebot kennzeichnen. Sie müssen sich nicht bei einer Behörde registrieren für Standard-Betreiberanwendungen. Sie benötigen keine technische Dokumentation oder Konformitätsbewertung, sofern Sie nicht in einem Hochrisikobereich tätig sind. Die KI-Verordnung für typische Coaches und Berater dreht sich im Wesentlichen um Chatbot-Transparenz — alles andere liegt außerhalb des Anwendungsbereichs oder liegt in der Verantwortung Ihrer Tool-Anbieter.
Fazit
Die EU-KI-Verordnung gilt für Freiberufler — aber die praktischen Pflichten sind handhabbar. Die wahrscheinlichste Maßnahme, die Sie ergreifen müssen, ist das Hinzufügen einer Chatbot-Offenlegungsnachricht vor dem 2. August 2026. Nutzen Sie den kostenlosen Legibright-Checker, um zu sehen, ob Ihre Website die Transparenzanforderungen bereits erfüllt.
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt.