KI-Verordnung für Blogger und Content-Seiten: Was Sie wissen müssen
Sie schreiben Artikel, rezensieren Produkte, veröffentlichen Tutorials oder betreiben eine Nischen-Content-Seite. Wahrscheinlich nutzen Sie KI-Tools — ChatGPT für Entwürfe, Midjourney für Illustrationen oder ein Chatbot-Plugin, um Lesern zu helfen. Die EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) hat dazu einiges zu sagen. Das müssen Content-Creator in der EU wissen.
Wichtiges Datum: 2. August 2026 — Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten für alle Betreiber von KI-Systemen in der EU, auch für einzelne Blogger und Content-Seiten, unabhängig von Größe oder Umsatz.
Was die KI-Verordnung für Content-Seiten tatsächlich verlangt
Die KI-Verordnung zielt hauptsächlich auf zwei Risikoarten ab: KI-Systeme, die folgenreiche Entscheidungen über Menschen treffen (Einstellung, Kredit, Gesundheit), und KI, die zur Interaktion mit dem Publikum oder zu dessen Täuschung eingesetzt wird. Für die meisten Blogger ist nur die zweite Kategorie relevant — und auch das nur auf spezifische, begrenzte Weise.
Pflicht 1 — Chatbot-Offenlegung (Artikel 50(1))
Wenn Ihr Blog oder Ihre Content-Seite ein Live-Chat-Widget hat, das von KI betrieben wird — etwa ein Chatbot, der Leserfragen beantwortet oder Nutzern bei der Navigation hilft — müssen Sie offenlegen, dass es sich um eine KI handelt, bevor ein Gespräch beginnt. Der Besucher muss wissen, dass er nicht mit einem Menschen spricht.
Das ist die klarste Pflicht für Content-Creator. Frist: 2. August 2026. Die meisten Chat-Plugins (Tidio, Crisp, Drift, HubSpot) lassen Sie die erste Nachricht anpassen. Das Hinzufügen von „Hallo! Ich bin ein KI-Assistent." reicht aus.
Diese Regel gilt nicht für Kommentarbereiche, Newsletter-Formulare oder statische Kontaktseiten — nur für interaktive KI-Chatsysteme.
Pflicht 2 — KI-verfasste Artikel: Müssen Sie sie kennzeichnen?
Das ist die Frage, die die meisten Blogger stellen. Die Antwort ist nuanciert.
Artikel 50(4) verlangt die Kennzeichnung von KI-generiertem Text nur, wenn er sich auf Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bezieht. Die Verordnung nennt ausdrücklich Inhalte, die darauf ausgelegt sind, Meinungen zu Fragen von öffentlichem Belang zu beeinflussen — also Wahlkampfinhalte, weitreichende Gesundheitsratschläge oder Inhalte, die zur Verbreitung von Desinformation gedacht sind.
Eine Produktrezension, ein Reiseführer, ein Kochblog, ein Tutorial-Artikel: Keiner dieser Inhalte löst die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50(4) unter dem aktuellen Wortlaut der Verordnung aus. Kommerzielle und informative Inhalte einzelner Blogger liegen außerhalb des Anwendungsbereichs.
Ausnahme: Wenn Ihre Content-Seite Wahlen, politische Kampagnen oder weitreichende Gesundheitsratschläge für ein großes Publikum abdeckt und Sie diese Inhalte mit KI erstellen, kann Artikel 50(4) gelten. Im Zweifelsfall ist die Kennzeichnung KI-verfasster Inhalte kostengünstig und stärkt das Vertrauen bei Ihrer Leserschaft.
Pflicht 3 — KI-generierte Bilder auf Ihrem Blog
Sie nutzen Midjourney, DALL·E oder Stable Diffusion für Aufmacherbilder oder Illustrationen. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Artikel 50(2) fällt primär auf die Anbieter der KI-Tools, nicht auf Sie als Content-Publisher.
Die wichtige Ausnahme: Deepfakes echter, identifizierbarer Personen. Wenn Sie ein realistisches KI-generiertes Bild veröffentlichen, das eine echte Person auf eine Weise darstellt, der diese nicht zugestimmt hat, müssen Sie es kennzeichnen. Dies gilt auch für Blogger und Content-Creator.
Verpflichtet die KI-Verordnung Sie, KI-Nutzung in Ihrem Schreibprozess offenzulegen?
Nein — die EU-KI-Verordnung schafft keine allgemeine Pflicht, KI-Assistenz in Ihrem Schreibprozess offenzulegen. KI für Recherche, Gliederung oder Entwürfe zu verwenden und diese dann selbst zu überarbeiten, wird durch dieses Gesetz nicht reguliert. Einige Plattformen (Medium, Substack, Nachrichtenverlagen) haben eigene redaktionelle KI-Offenlegungsrichtlinien, die aber getrennt vom EU-Recht sind.
Praktische Checkliste für Blogger
- Prüfen Sie, ob Sie einen KI-Chatbot auf Ihrer Seite haben — falls ja, fügen Sie bis zum 2. August 2026 eine Offenlegungsnachricht hinzu
- Wenn Sie mit KI Wahlinhalt, politische Themen oder weitreichende Gesundheitsratschläge erstellen, fügen Sie einen sichtbaren Hinweis „Mit KI-Unterstützung erstellt" hinzu
- Veröffentlichen Sie keine KI-generierten realistischen Bilder echter, identifizierbarer Personen ohne Kennzeichnung
- Wenn Sie Leserdaten über KI-Tools erfassen (Empfehlungsmaschinen, personalisierte Feeds), erwähnen Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung
- Reguläre KI-Schreibhilfe für kommerzielle/informative Inhalte erfordert keine zusätzliche Offenlegung nach EU-Recht
Fazit
Die EU-KI-Verordnung schafft minimalen Compliance-Aufwand für die meisten Blogger. Wenn Sie einen Chatbot haben, fügen Sie eine Offenlegung hinzu. Wenn Sie KI-Inhalte zu politisch sensiblen Themen oder im Bereich öffentliche Gesundheit veröffentlichen, erwägen Sie eine Kennzeichnung. Alles andere — KI-verfasste Beiträge, KI-Illustrationen für kommerzielle oder informative Inhalte — liegt außerhalb des aktuellen regulatorischen Rahmens. Nutzen Sie den kostenlosen Legibright-Checker, um sofort zu sehen, ob Ihre Seite AI Act-Transparenzprobleme hat.
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt.